Vor der Durchführung von angrenzenden Baumaßnahmen ist eine Inaugenscheinnahme und Dokumentation des baulichen Ist-Zustandes oft sinnvoll um spätere Diskussionen/Streitigkeiten über mögliche Verursachungen von baulichen Schäden und dem Zeitpunkt der Entstehung zwischen Parteien zu vermeiden. Bei z.B. notwendigen Unterfangungen an Nachbargebäuden bei Neubauten empfiehlt die anzuwendende Norm (DIN 4123) u.a. die Durchführung von Beweissicherungen.

Beweissicherungen werden im Einvernehmen der beteiligten/betroffenen Parteien durchgeführt z.B. bei folgenden Situationen:

Vor geplanten Baumaßnahmen im Bereich von Bestandsgebäuden, bei denen durch die Nähe zu Neubaumaßnahmen, Beeinträchtigungen an der bestehenden Gebäudesubstanz, trotz notwendiger Vorsicht und Umsichtnahme, nicht ausgeschlossen werden können.

Gründe dafür können Erschütterungen, Wasserabsenkungsmaßnahmen, vorhandener Baugrund oder Unterfangungsmaßnahmen s.o., oder andere Maßnahmen sein.

Eine Beweissicherung sollte vor Beginn von Neubaumaßnahmen erfolgen.

Die bei durchzuführenden Ortsterminen erfolgten Dokumentationen von evtl. vorhandenen Schäden werden schriftlich in Bild und Wort in einem Gutachten niedergelegt und dienen im Schadensfall/Streitfall dem Abgleich und können somit zu einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung zwischen den Parteien führen.

Zu der üblichen Verfahrensweise durch Dokumentation können darüber hinaus weitere Maßnahmen vereinbart werden wie z.B. ein Riss-Monitoring oder den Einsatz von Erschütterungsmeldern.