Auf Veranlassung von Versicherungen oder von Versicherungsnehmern werden z.B. bei Sturm-, Brand-, Wasser-, oder Sachschäden Sachverständige eingeschaltet um diese Schäden zu begutachten und zu dokumentieren und Kosten für notwendige Sanierungen festzulegen.

Im Rahmen eines Ortstermins werden die Schadensursache und der Schadensumfang ermittelt.