Das Schiedsgutachten dient der rechtsverbindlichen Klärung streitiger oder unklarer Verhältnisse zwischen Parteien.

Es soll dazu beitragen eine schnelle effektive Streitbeilegung zu erreichen.
(Siehe auch „Bayerlein, Praxishandbuch Sachverständigenrecht“)

Das Schiedsgutachten kann dazu beitragen Zeit und Kosten durch langwierige Gerichtsprozesse zu umgehen.

Vor der Durchführung des Verfahrens ist es erforderlich, dass sich alle Vertragsparteien in dem Verfahren dem Ergebnis des Schiedsgutachtens unterwerfen.

Die Klärung der genauen Aufgabenstellung, die Grundlage des Verfahrens wird, ist daher vorab durch die Parteien genau festzulegen, dass das Ergebnis bindend ist.