Privatgutachten

Privat­gutachten können von jeder natürlichen oder juristischen Person beauftragt werden. Die Gründe dafür sind vielfältig.

Das Privat­gutachten dient der Feststellung und Dokumentation von Mängeln/Schäden an Gebäuden. Eventuell vorhandenen Mängel/Schäden werden während eines durchzuführenden Ortstermins untersucht und dokumentiert. Die Ergebnisse werden schriftlich in einem Gutachten niedergelegt. Dazu können Kosten für eventuell notwendige Sanierungs­maßnahmen festgelegt werden.

Privat­gutachten können zur Vorbereitung von gerichtlichen Auseinander­setzungen dienen oder dazu verhelfen,  diese zu vermeiden. Vor Aufnahme der Arbeiten erfolgt eine Beratung und Abstimmung über z.B. den Umfang der Aufgaben. Aufgrund der bekannten Dauer bei eingeleiteten selbstständigen Beweisverfahren vor Gericht können Privatgutachten dazu dienen einen akuten Handlungsdruck zu nehmen indem vorhandene Sachstände dokumentiert werden.

Durch geeignete Lösungsvorschläge können eventuell gerichtliche Verfahren vermieden werden.

Vor Gericht werden beauftragte Privat­gutachten als Partei­gutachten gewertet.

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