Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden in der Regel im Auftrag von Gerichten erstellt. Dies geschieht durch den sogenannten Beweis­beschluss oder im Haupt­sache­verfahren.

Gerichts­gutachten werden im Rahmen von Zivil- und Straf­prozessen zur Klärung von technischen Fragen angefordert/beauftragt. Die Beauf­tragung erfolgt dabei immer durch das Gericht und nicht durch die beteiligten Parteien.

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