Gerichtsgutachten werden in der Regel im Auftrag von Gerichten erstellt. Dies geschieht durch den sogenannten Beweisbeschluss oder im Hauptsacheverfahren.
Gerichtsgutachten werden im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen zur Klärung von technischen Fragen angefordert/beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei immer durch das Gericht und nicht durch die beteiligten Parteien.